Aufsichtspflichtverletzung / Haftpflicht


Aufsichtspflichtverletzung / Haftpflicht

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Lexikon-Eintrag:

Der Begriff Aufsichtspflichtverletzung findet sich sowohl im Ordnungswidrigkeitenrecht als auch im Zivilrecht wieder. Bei ersterem kann eine Verletzung rechtlich durch ein Bußgeld geahndet werden, wenn beispielsweise ein Geschäftsführer oder Betriebsleiter dieser Pflicht nicht nachkommt. Bei letzterem können zum Bußgeld noch private Sanktionen wie Schadenersatzansprüche hinzukommen. Neben dem direkten Verursacher kann also auch der Aufsichtspflichtige am Schaden beteiligt bzw. komplett dafür zur Verantwortung gezogen werden. Eine Haftpflichtversicherung hierfür schützt vor finanziellem Schaden durch Schadensersatzansprüche und verpflichtet den Versicherer zu einer Ausgleichszahlung. Eine Haftpflichtversicherung kann zudem eine Rechtsschutzversicherung ergänzen, indem sie passiven Rechtsschutz gegen unberechtigte Ansprüche leistet.

Der nächste Begriff ist Aufsichtsrat.

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