Ausbildungs- und Aussteuerversicherung


Ausbildungs- und Aussteuerversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Eine Ausbildungsversicherung können Eltern zur finanziellen Absicherung der Ausbildung ihres Kindes abschließen. Der Abschluss dieser Versicherung sollte schon früh erfolgen, am besten im ersten Lebensjahr des Kindes. Die Höhe des monatlichen Beitrages hängt von der Versicherungssumme und dem Alter des Versicherten ab. Mit der Aussteuerversicherung kann zum Beispiel die erste Wohnungseinrichtung des Kindes finanziert werden. Diese Versicherung kann von den Eltern bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes abgeschlossen werden. Die Beitragshöhe ist abhängig vom Alter des Versicherten und vom Alter des Kindes bei Vertragsabschluss. Die Auszahlung erfolgt, wenn das Kind heiratet, jedoch spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres.

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