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Lexikon-Eintrag:Als Ausfallzeiten bezeichnet man insbesondere Zeiträume, in denen der Arbeitnehmer während eines Jahres zeitweilig nicht in einem Arbeitsverhältnis gestanden hat. Dazu zählt u.a. Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitsausfall aufgrund von Krankheit oder Freistellung zur Pflege von Angehörigen. Seit 1.1.1992 werden die Ausfallzeiten durch die Anrechnungszeiten ersetzt (§ 58 SGB VI).
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Ausgleichsanspruch - Nachbarrecht / Haftpflicht.
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