Ausgleichsanspruch - Nachbarrecht / HaftpflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch findet seine Begründung im §906 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Generell legen die gesetzlichen Regelungen des Nachbarschaftsrechts den Grundstückseigentümern eine Duldungspflicht auf, die bestimmte Beeinträchtigungen seines Eigentums betreffen. Hierzu zählen z.B. der Überhang von Zweigen, Wurzeln und von Früchten oder ein Überbau. Es kann jedoch Ausgleich beansprucht werden, wenn von einem Grundstück im Zusammenhang mit der privaten Nutzung gegen das Recht verstoßende Nachteile auf ein anderes Grundstück festzustellen sind, die der Betroffene nicht dulden muss, jedoch auch nicht unterbinden kann und die unzumutbar werden.
Der nächste Begriff ist
Ausgleichskasse.
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