Ausgleichskasse


Ausgleichskasse

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Lexikon-Eintrag:

Die Ausgleichskasse für Klein- und Mittelbetriebe (bis 20, maximal bis 30 Mitarbeiter) ist bei den jeweiligen Pflichtkassen (Orts- oder Innungskassen) angesiedelt. Durch ein Umlageverfahren wird die bei kleinen Betrieben schwer zu kalkulierende Kostenlast bei Mutterschaft und Krankheit reduziert. Die Ausgleichskasse erstattet Anteile der Lohnfortzahlungskosten - dazu gehören die Entgeltfortzahlung für erkrankte Arbeiter und Auszubildende, das Arbeitsentgelt während des Mutterschutzes, der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und die dafür relevanten Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen. Allerdings wird die Gehaltsfortzahlung für erkrankte Angestellte nicht von der Ausgleichskasse übernommen.

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