Auskunftspflichten des ArbeitgebersWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Arbeitgeber haben dem für den Arbeitnehmer zuständigen Sozialleistungs- bzw. Rentenversicherungsträger Auskünfte über alle Tatsachen, die zur Beitragserhebung erforderlich sind, zu erteilen. Dies sind insbesondere Auskünfte über das Arbeitsentgelt, die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses und den Beschäftigungsort. Auf Verlangen muss der Arbeitgeber Einsicht in alle relevanten Geschäftsunterlagen gewähren.
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