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Lexikon-Eintrag:Urlauber erhalten Versicherungsschutz in allen EU-Ländern sowie in den Ländern, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Entsprechend der bestehenden Vergütungsregelungen werden die Kosten dann jeweils übernommen. Im Falle einer dringenden Krankenhausbehandlung im Ausland ist vorher eine Genehmigung der betreffenden Krankenkasse einzuholen.
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