Auslandskrankenversicherung


Auslandskrankenversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Krankenversicherung für Auslandsreisen. Als Ausland gelten alle Länder, die nicht das eigene Heimatland sind. Die Auslandskrankenversicherung trägt alle anfallenden Kosten, die im Krankheitsfall auftreten bzw. wenn medizinische Hilfe in Anspruch genommen wird, z. B. Arztbesuch, Medikamente, Operationen, Zahnbehandlungen, medizinisch notwendiger Rücktransport.

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