Auslandsschäden / Haftpflicht


Auslandsschäden / Haftpflicht

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Lexikon-Eintrag:

Die Haftpflichtversicherung für Privatpersonen gilt innerhalb der gesamten Europäischen Gemeinschaft. Bei über ein Jahr dauernden Aufenthalten außerhalb der EG gilt die Privat-Haftpflicht nicht. Bei anderen Haftpflichtversicherungen, wie z.B. der KFZ-Haftpflicht, ist der Auslandsschutz in der Regel eine Option, die jedoch extra hinzugebucht werden muss.

Der nächste Begriff ist Ausscheiden aus der Gruppenversicherung.

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