Ausscheiden aus der GruppenversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Ein geläufiges Beispiel für eine Gruppenversicherung ist die sogenannte Familienversicherung innerhalb der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen. Hier ist gewöhnlich der Familienvorstand der Hauptversicherte und zahlt die Beiträge an die Kasse. Die übrigen Familienmitglieder sind dann über diesen Hauptversicherten mitversichert. Scheidet nun der Hauptversicherte durch verschiedene Umstände (Tod, Umzug, Firmenwechsel, Scheidung etc.) aus der Versicherung aus, so führt dies zur rechtlichen Konsequenz, dass alle eventuell mitversicherten Personen ebenfalls aus dem Gruppenversicherungsvertrag herausgenommen werden. Steht solch eine Entscheidung an, müssen die juristischen Folgen für die Mitversicherten klar antizipiert werden.
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Ausscheideordnung.
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