Ausschlüsse / Haftpflicht


Ausschlüsse / Haftpflicht

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Lexikon-Eintrag:

Eine Haftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden auf, die dem Versicherungsnehmer selbst oder den zu seinem Haushalt gehörenden Personen entstehen. Sie reguliert weder Schäden an gemieteten oder geliehenen Objekten noch vorsätzlich herbeigeführte (wohl aber grob fahrlässig verursachte) Schäden. Ausgeschlossen sind auch Schäden, die der Versicherte durch eine Straftat anrichtet.

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