Ausschlüsse / HausratversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Hierbei handelt es sich in erster Linie um Schäden, für die die Hausratversicherung nicht haftbar gemacht werden kann. Diese können von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich sein. In der Regel sind Schäden, die z.B. durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen, nicht versichert. Schadensfälle, die nicht standardmäßig zum Leistungsbereich der Hausratversicherung gehören, können durch eine entsprechende Zusatzversicherung abgesichert werden. Selbstverständlich führen auch bewusste Falschangaben des Versicherten zum Haftungsausschluss.
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