Ausschlüsse / Hausratversicherung


Ausschlüsse / Hausratversicherung

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Hierbei handelt es sich in erster Linie um Schäden, für die die Hausratversicherung nicht haftbar gemacht werden kann. Diese können von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich sein. In der Regel sind Schäden, die z.B. durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen, nicht versichert. Schadensfälle, die nicht standardmäßig zum Leistungsbereich der Hausratversicherung gehören, können durch eine entsprechende Zusatzversicherung abgesichert werden. Selbstverständlich führen auch bewusste Falschangaben des Versicherten zum Haftungsausschluss.

Der nächste Begriff ist Ausschlüsse / Wohngebäude.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Ausschlüsse / Hausratversicherung weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.