Ausschluß von Vorerkrankungen


Ausschluß von Vorerkrankungen

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Lexikon-Eintrag:

Der Ausschluss von Vorerkrankungen ist insbesondere für gesetzliche, aber auch für private Krankenversicherer von gewichtiger Bedeutung. Wie dieser Begriff nahelegt, geht es hierbei um eine rechtliche Absicherung sowie auch um eine solide betriebswirtschaftliche Kalkulation der Krankenkassen. Bestimmte schwerwiegende und für eine etwaige Behandlung des Patienten kostenaufwendige Erkrankungen werden auf diese Weise vorab aus dem Leistungskatalog des Versicherers ausgeklammert. Diese stärkste Form der Risikobegrenzung durch den Krankenversicherer bedeutet somit für den Versicherten eher Unsicherheit statt Sicherheit.

Der nächste Begriff ist Ausschlussfrist.

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