Ausschlussfristen


Ausschlussfristen

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Lexikon-Eintrag:

Die Ausschlussfrist bezeichnet eine Zeitspanne, nach deren Ablauf die Geltendmachung von Rechten und Ansprüchen nicht mehr statthaft ist, der Ablauf der Frist führt zum Erlöschen des Anspruches oder Rechts. Verlängerungen der Ausschlussfrist sind auf Antrag vor Ablauf der Frist möglich.

Der nächste Begriff ist Aussicht auf Erfolg / Rechtsschutz.

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