Ausschlussfristen / Rechtsschutz


Ausschlussfristen / Rechtsschutz

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Lexikon-Eintrag:

Im Unterschied zur Verjährung, bei der der Rechtsanspruch als ein solcher fortbesteht, kann bei einer Ausschlussfrist das Recht nur innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht bzw. an den zuständigen Gerichten in einem ordentlichen Zivilprozessverfahren durchgesetzt werden. Das Ausübungsrecht in Bezug auf eine bestimmte Rechtssache endet somit mit dem Ablauf der Frist.

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