Ausschlussfristen / RechtsschutzWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Im Unterschied zur Verjährung, bei der der Rechtsanspruch als ein solcher fortbesteht, kann bei einer Ausschlussfrist das Recht nur innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht bzw. an den zuständigen Gerichten in einem ordentlichen Zivilprozessverfahren durchgesetzt werden. Das Ausübungsrecht in Bezug auf eine bestimmte Rechtssache endet somit mit dem Ablauf der Frist.
Der nächste Begriff ist
Ausschnittsversicherung / Unfallversicherung.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Ausschlussfristen / Rechtsschutz weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|