AussteuerungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Aussteuerung bezeichnet im allgemeinen Sinn den Übergang von einem höheren in ein geringeres soziales Unterstützungssystem. So stellt in der Arbeitslosenversicherung das Ausscheiden eines Arbeitslosen aus dem Leistungsbezug eine Aussteuerung dar. Im Bereich der Krankenversicherung gilt die Beendigung einer Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse und die eventuell nachfolgende Überleitung an den Rentenversicherungsträger als Aussteuerung.
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