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Lexikon-Eintrag:Unter der Abmeldung des Autos versteht man die vorübergehende oder endgültige Stilllegung eines Kraftfahrzeuges. Eine Abmeldung kann bei der zuständigen Stelle in jeder Stadt unabhängig von der Anmeldestelle durchgeführt werden. Zur Abmeldung müssen dabei die Zulassungsbescheinigungen I und II sowie die Kennzeichenschilder vorgelegt werden. Soll ein Auto endgültig abgemeldet werden, so muss zusätzlich ein Verwertungs- oder Verbleibnachweis vorgezeigt werden.
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