Auto-VollkaskoversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Während die gesetzliche Kfz-Versicherung bei selbst verschuldeten Unfällen nur die Ansprüche der Unfallgegner deckt, kann man mit der freiwilligen Auto-Vollkaskoversicherung auch die Schäden am eigenen Fahrzeug versichern lassen. Zusätzlich tritt die Vollkaskoversicherung bei Vandalismusschäden ein und übernimmt die Kosten bei fremdverschuldeten Unfällen, wenn der Unfallgegner flüchtig ist oder nicht haftbar gemacht werden kann.
Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich vor allem bei neueren Fahrzeugen mit einem hohen Zeitwert.
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