BäderWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Bäder spielen im Versicherungswesen als Leistungsangebote gesetzlicher und privater Krankenversicherer eine Rolle. Diese können durch Gesetz oder Versicherungsvertrag verpflichtet sein, die Kosten für Kuren in staatlich anerkannten Heilbädern zu übernehmen. Dies gilt aber in der Regel nur in begrenztem Umfang und muss vorher abgeklärt werden.
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BaFin.
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