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Lexikon-Eintrag:BEMA ist die Abkürzung für den Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen. Dieser ist wichtig für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die BEMA entsteht durch Verhandlungen zwischen Vertretern der Krankenkassen und Zahnärzten. Die aktuelle Version ist aus dem Jahre 2004.
Der nächste Begriff ist
Bemessungsgrenzen.
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