BKZ


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Lexikon-Eintrag:

Die Abkürzung BKZ im Bereich des Versicherungswesens steht für den Begriff Bearbeitungskennzeichen. Es handelt sich dabei um eine von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) verwendete Abkürzung, die auf die Zuständigkeiten innerhalb dieser Bundesversicherungsanstalt verweist. Sie ist idealerweise bei jedem Schriftverkehr mit der Bundesanstalt für Angestellte anzugeben.

Der nächste Begriff ist Blastom.

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