BMÄ


BMÄ

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Lexikon-Eintrag:

BMÄ steht für Bewertungsmaßstab-Ärzte. Dies ist eine vertragliche Gebührenordnung für ambulante ärztliche Versorgung. Sie beruht auf dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der vom Bewertungsausschuss aufgestellt wird und Bestandteil des Bundesmantelvertrages-Ärzte ist. Die in der gesetzlichen Krankenversicherung abrechenbaren Leistungen werden darin mit Punktzahlen bewertet.

Der nächste Begriff ist Bogomolez-Therapie.

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