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Lexikon-Eintrag:Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung werden Neugeborene (engl. Baby) automatisch mit in die sogenannte Familienversicherung aufgenommen. Sie verbleiben dort meist bis zum Abschluss einer eigenen Krankenversicherung im Rahmen einer eigenen Erwerbstätigkeit, z.B. dem Berufseinstieg.
Sind beide Elternteile in einer privaten Krankenversicherung, so muss für das Neugeborene eine eigene (private) Versicherung abgeschlossen werden. Eine beitragsfreie Aufnahme in die Versicherung der Eltern ist in diesem Falle nicht möglich.
Der nächste Begriff ist
Bindefrist.
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