Barausgleich


Barausgleich

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Verzichtet ein Privatpatient auf bestimmte Wahlleistungen, welche vertraglich zwischen ihm und seiner Versicherung festgelegt worden sind (z.B. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer), erfolgt ein Barausgleich in Form einer Rückzahlung. Denn durch die Nichtanspruchnahme besonderer Leistungen werden Kosten eingespart. Die Differenz zwischen den beiden Leistungen wird berechnet und dem Patienten wieder gut geschrieben. Den Antrag auf einen Barausgleich stellt der Patient selbst bei seiner privaten Versicherung.

Der nächste Begriff ist Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Barausgleich weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.