BasispflegesatzWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Basispflegesatz kommt bei der Unterbringung in einer stationären Einrichtung, wie Kranken- und Pflegehäusern, zur Anwendung. In ihm sind die für alle Patienten gleich bleibenden Kosten der Einrichtung pro Behandlungstag enthalten, dazu zählen zum Beispiel die Essenszubereitung, Unterbringungs- und Verwaltungskosten. Ergänzt wird der Basispflegesatz um den so genannten Abteilungspflegesatz. Dieser bildet die unterschiedliche Kostenstruktur der verschiedenen Abteilungen (z.B. Neurologie, Chirurgie und Innere Medizin) ab.
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Basisrente.
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