Basistarif SpezialWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Ursprünglich war der sogenannte "Basistarif Spezial" für Privatversicherte in der ehemaligen DDR gedacht. Der Tarif sieht Leistungen für medizinisch notwendige Heilbehandlungen innerhalb Deutschlands vor. Auch im europäischen Ausland und bei vorübergehendem Aufenthalt in Übersee gilt dieser Tarif.
Aktuell werden von Versicherungsunternehmen in den alten und in den neuen Bundesländern die gleichen Tarife angeboten.
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