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Lexikon-Eintrag:Der Basiszusatztarif stellt eine günstige private Zusatzversicherung für alle gesetzlich Versicherten dar, die als Arbeitnehmer nicht die Aufnahmekriterien in eine private Krankenkasse erfüllen. Sie kann als Ergänzung zur Basisversicherung der gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen werden. Der Basiszusatztarif bietet Versicherten im Krankheitsfall bessere Leistungen wie z.B. Einzelzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Krankenhaustagegeld sowie bessere Leistungen bei der Zahnbehandlung und beim Zahnersatz.
Für Personen aus der ehemaligen DDR wurde ein spezieller Basiszusatztarif entwickelt, der Versicherten die Chefarztbehandlung im Krankenhaus garantiert. Die Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer werden in diesem Tarif jedoch nicht erstattet.
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Bauartklasse/ Wohngebäude.
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