Be- und Entladeschäden / HaftpflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Unter Be- und Entladeschäden im Sinne der Haftpflicht versteht man Schäden an fremden Sachen, die im Zuge des Be- oder Entladevorgangs von Fahrzeugen oder auf diese sowie beim Ent- oder Beladen von Containern entstehen. Diese Art des Schadens stellt einen Sonderfall der Tätigkeitsschäden dar, die als solche generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. In gewerblichen Haftpflichtversicherungen wird mittlerweile häufig die Deckung derartiger Schäden vereinbart, wobei nur die Schäden abgesichert werden, die an anderen Dingen als dem Ladegut selbst entstehen. Schäden am Ladegut selbst sind generell über die Transportversicherung abgedeckt, sodass hier eine Doppelversicherung ausgeschlossen wird. Werden Schäden dieser Art durch ein Kfz verursacht (z.B. Flurförderfahrzeuge), so besteht ein Versicherungsschutz nur dann, wenn das Fahrzeug über die Haftpflichtversicherung des Betriebes mitversichert ist, andernfalls ist der Be- oder Entladeschaden über die Kfz-Versicherung abzudecken.
Der nächste Begriff ist
Beamte.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Be- und Entladeschäden / Haftpflicht weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|