BeamteWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:In der Krankenversicherung sind Beamte versicherungsfrei, weil sie durch die "Kranken-Beihilfe" oder "Heilfürsorge" vom Land oder Bund abgesichert werden. Die geleistete Beihilfe übernimmt rund 50-80% der anfallenden Kosten, einzig der Restbetrag muss selbst geleistet werden.
Die Invaliditätsversicherung sichert den Beruf des Beamten, somit können sie nur als dienstunfähig eingestuft werden und nicht als berufsunfähig.
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Beamtenanwärter.
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