Beamte KrankenversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Beamte und deren Familienangehörige, welche nicht berufstätig sind, sind beihilfeberechtigt. Da der Dienstherr der Fürsorgepflicht untersteht, übernimmt dieser einen Teil der anfallenden medizinischen Kosten. Die Kosten, die darüber hinaus gehen, werden von der jeweiligen privaten Krankenversicherung durch die sogenannten Beihilfetarife gedeckt.
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