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Lexikon-Eintrag:Unter Beamtenanwärtern versteht man diejenigen Personen, die sich in der Ausbildung eines Betriebes im öffentlichen Dienst befinden und sich für die Beamtenlaufbahn entschieden haben. Für diese Beamtenanwärter bieten Krankenversicherungen spezielle Tarifangebote an, die bis zur Vereidigung zum Beamten, also während der Referendarzeit, Gültigkeit haben.
Der nächste Begriff ist
Beamtenanwärter der Deutschen Bundespost.
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