Beamtenkrankenkasse


Beamtenkrankenkasse

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Für Beamte und Beamtenanwärter gelten einige Besonderheiten in Bezug auf die Krankenversicherung. Zum Beispiel gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Beihilfe, diese wird teilweise von den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Der Arbeitgeber übernimmt zwischen 50 und 80 Prozent der Beitragskosten, den restlichen Betrag muss der Beamte selbst tragen und zwar durch eine private oder gesetzliche Krankenversicherung.

Der nächste Begriff ist Beamtenkrankenkassenversicherung.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Beamtenkrankenkasse weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.