BeamtenkrankenkasseWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Für Beamte und Beamtenanwärter gelten einige Besonderheiten in Bezug auf die Krankenversicherung. Zum Beispiel gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Beihilfe, diese wird teilweise von den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Der Arbeitgeber übernimmt zwischen 50 und 80 Prozent der Beitragskosten, den restlichen Betrag muss der Beamte selbst tragen und zwar durch eine private oder gesetzliche Krankenversicherung.
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Beamtenkrankenkassenversicherung.
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