BedarfsplanungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Bei der Bedarfsplanung wird abgeschätzt, wie viele Ärzte oder Krankenhäuser etc. voraussichtlich in einem bestimmten Gebiet benötigt werden. Ziel dieser Planung ist es, eine Übersättigung zu unterbinden, die unter anderem auch höhere Kosten mit sich bringt. Des Weiteren soll unterbunden werden, dass ein Ärztemangel auftritt. Dies bezieht sich auch auf gesundheitliche Einrichtungen im Allgemeinen.
Der nächste Begriff ist
Bedingungsanpassungsklausel.
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