Beendigung des Versicherungsverhältnisses


Beendigung des Versicherungsverhältnisses

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Lexikon-Eintrag:

Ein Versicherungsverhältnis wird dann beendet, wenn es von Versicherungsnehmer oder Versicherungsgeber zu einem bestimmten Termin gekündigt wird. Des Weiteren kann es beendet werden, wenn Zahlungen seitens des Versicherungsnehmers ausbleiben. Nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses hat der vorherige Versicherte keinen Anspruch mehr auf die Leistungen.

Der nächste Begriff ist Befreiung.

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