BefreiungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Zu unterscheiden von der Versicherungsfreiheit, die gesetzlich geregelt ist. Der Versicherte muß einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei seiner Krankenkasse stellen. Die Befreiung gilt ab dem Monat der Antragsstellung. Ein Widerruf ist nicht möglich. Der Versicherte muss den Nachweis einer privaten Krankenversicherung erbringen.
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Befreiung von der Krankenversicherungspflicht der Rentner.
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