Befreiung von der Rentenversicherungspflicht


Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

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Lexikon-Eintrag:

Eine Befreiung der Rentenversicherung ist u. a. für einen Existenzgründer innerhalb der ersten 3 Jahre ihrer Selbstständigkeit möglich. In dieser Zeit gehört er zu den arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen. Kann nach diesen 3 Jahren eine erfolgreiche Selbstständigkeit nachgewiesen werden, ist man von der Versicherungspflicht befreit. Ab dem 58. Lebensjahr gilt man als ruhestandsnaher Selbstständiger und kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn man seine Selbstständigkeit vor dem 58. Geburtstag aufgenommen hat.

Der nächste Begriff ist Befreiung von der studentischen Krankenversicherung.

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