Befreiung von der VersicherungspflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Versicherungspflicht ist per Gesetz gegeben, und ist durch Regelungen im BGB geregelt. Sie ist in der Regel unabhängig von einer Anmeldung, und erfordert keinen Antrag. Eine Befreiung der Versicherungspflicht ist daher nur in bestimmten Fällen und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich, und wird nur auf Antrag gegeben.
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Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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