Befreiungsanspruch / HaftpflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung sichert man sich nicht gegen die Zahlung eines bestimmten Schadens auf Geld- oder Sachebene ab, sondern man wird durch den Abschluss der Versicherung davor bewahrt, die Schadensersatzansprüche selbst tragen und bezahlen zu müssen. Dies nennt man Befreiungsanspruch.
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Befreiungsversicherung.
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