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Lexikon-Eintrag:Befreiung bestimmter Personengruppen von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Wer den Nachweis einer privaten Absicherung erbringt, kann die gesetzliche Krankenversicherung verlassen. Hierzu zählen z.B. Studenten und Rentner. In der Vergangenheit wurde die Befreiungsversicherung in unterschiedlichen Vorsorgebereichen genutzt wie etwa der Rentenversicherung. Dies ist aktuell nicht mehr möglich.
Der nächste Begriff ist
Befundbezogener Festzuschuss zum Zahnersatz.
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