Befundbezogener Festzuschuss zum Zahnersatz


Befundbezogener Festzuschuss zum Zahnersatz

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Lexikon-Eintrag:

Ein befundbezogener Festzuschuss zum Zahnersatz ist ein von den gesetzlichen Krankenkassen einheitlich festgelegter Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der anfallenden Kosten für zahnärztliche Leistungen im Rahmen der Regelversorgung gesetzlicher Krankenkassen. Beim befundbezogenen Festzuschuss haben Patienten nunmehr die Wahl, sich für die gesetzliche Regelversorgung oder für eine höherwertige Zahnversorgung zu entscheiden. In beiden Fällen haben sie Anspruch auf den Festzuschuss.

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