Befundbezogener Festzuschuss zum ZahnersatzWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Ein befundbezogener Festzuschuss zum Zahnersatz ist ein von den gesetzlichen Krankenkassen einheitlich festgelegter Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der anfallenden Kosten für zahnärztliche Leistungen im Rahmen der Regelversorgung gesetzlicher Krankenkassen. Beim befundbezogenen Festzuschuss haben Patienten nunmehr die Wahl, sich für die gesetzliche Regelversorgung oder für eine höherwertige Zahnversorgung zu entscheiden. In beiden Fällen haben sie Anspruch auf den Festzuschuss.
Der nächste Begriff ist
Beginn bei Gruppenversicherungen.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Befundbezogener Festzuschuss zum Zahnersatz weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|