Beginn der KrankenversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beginn der Krankenversicherung der Beginn der Erwerbstätigkeit, also der erste Arbeitstag im ersten Beschäftigungsverhältnis des Arbeitnehmers.
In der privaten Krankenversicherung unterscheidet man den formellen, den technischen und den materiellen Beginn der Krankenversicherung. Der formelle Beginn ist der Zeitpunkt, zu dem dem Antragsteller die Versicherungspolice zugestellt wird, der formelle Beginn ist das vertraglich vereinbarte Datum des Versicherungsbeginns und der materielle Beginn ist das Datum der ersten Beitragszahlung.
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Beginn der Mitgliedschaft.
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