Beginn der Versicherung


Beginn der Versicherung

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Lexikon-Eintrag:

Generell ist der Beginn der Versicherung stets der Zeitpunkt, der im Versicherungsschein als solcher bezeichnet ist. Voraussetzung hierfür ist, dass die erste Prämie unverzüglich nach Aufforderung durch die Versicherung an diese gezahlt wird. Bei Versäumnis beginnt der Versicherungsschutz erst, sobald die Zahlung erfolgt ist.

Der nächste Begriff ist Beginnverlegung.

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