BeginnverlegungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Unter einer Beginnverlegung versteht man, dass der Zeitpunkt, an dem ein Vertrag wirksam wird, verlegt wird.
Erlaubt ist die Beginnverlegung, wenn der Termin der Kündigung der Gesetzlichen Krankenversicherung zwecks Übertritt zur Privaten Krankenversicherung versäumt wurde.
Nicht möglich ist der Abschluss eines rückwirkenden Versicherungsschutzes.
Der nächste Begriff ist
Begünstigte / Lebensversicherung.
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