BehandlungsmethodenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Versicherung unterstützt von der Schulmedizin anerkannte Heilmethoden und Arzneimittel. Die Unterstützung gilt ebenso für Behandlungsmethoden, die sich in der ärztlichen Praxis bewährt haben. Auch Behandlungsmethoden, für die es keine schulmedizinischen Alternativen gibt, zählen hierzu. Für alternative Behandlungsmethoden muss der Versicherte aber einen Nachweis für die Wirksamkeit erbringen.
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Behandlungspflege.
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