BehandlungspflegeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:In der Pflege wird zwischen Grund- und Behandlungspflege unterschieden. Die Grundpflege wird von den Pflegeversicherungen finanziert und umfasst die Hilfe bei den täglichen Verrichtungen (Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, den Ausscheidungen und der Mobilisation des Pflegebedürftigen). Die Behandlungspflege wird von den Krankenkassen finanziert und hat alle die Tätigkeiten zum Gegenstand, die das Pflegepersonal auf ärztliche Anordnung hin durchführt (Injektionen, Medikamenteingabe, Verbandwechsel, Blutdruck- und Blutzuckermessung sowie die ärztliche Assistenz). Beide Pflegearten können sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt werden.
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