BehandlungspflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Ein Arzt ist grundsätzlich zur Behandlung von Patienten verpflichtet, die seine Praxis aufsuchen und gesetzlich oder privat krankenversichert sind oder sich verpflichten, die Behandlungskosten selbst zu übernehmen. In akuten Notfällen muss der Arzt Patienten auch ohne den Nachweis einer Versicherung behandeln. Einschränkungen bei der Behandlungspflicht bestehen nur bei einer Arbeitsüberlastung des Arztes, wobei Notfälle grundsätzlich behandelt werden müssen. Eine Behandlung kann durch den Arzt auch dann abgelehnt werden, wenn es zu Streitigkeiten zwischen ihm und dem Patienten gekommen ist oder wenn sich der Patient bewusst nicht an die ärztlichen Anweisungen hält.
Der nächste Begriff ist
Behinderte.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Behandlungspflicht weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|