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Lexikon-Eintrag:Behinderte, die einer regelmäßigen Tätigkeit nachgehen, unterliegen der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der geleisteten Tätigkeit kann es sich um Arbeit in einer speziellen, für Behinderte geeigneten Werkstatt handeln, wie beispielsweise einer Blindenwerkstatt. Aber auch die Arbeit in Heimwerkstätten oder in Dienstleistungsbetrieben von Trägern eines Heims fallen unter diese Versicherungspflicht. Dies gilt für Behinderte, die mindestens 20% dessen leisten, was ein Nicht-Behinderter im Vergleich leisten würde.
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Beihilfe.
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