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Lexikon-Eintrag:Beihilfe nennt man die finanzielle Unterstützung deutscher Beamten und Soldaten im Krankheits-, Pflege- oder Todesfall. Es werden 50% - 80% der Aufwendungen nach Rechnungsvorlage zurückerstattet. Sind die Ehepartner und Kinder nicht sozialversichert, so können auch sie gesundheitliche Kosten erstattet bekommen.
Der nächste Begriff ist
Beihilfeablösungsversicherung.
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