Beihilfe Krankenversicherung


Beihilfe Krankenversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Die Beihilfe Krankenversicherung können Beamte, Richter und Angestellte im öffentlichen Dienst in Anspruch nehmen. Zusätzlich zu der gesetzlichen Versicherung, tritt man noch der Beihilfe Krankenversicherung bei. Für all diese Berufsgruppen gilt die freie Wahl der Krankenkasse. Die Beihilfe Krankenversicherung übernimmt alle Kosten im Fall der Krankheit, welche nicht durch die gesetzliche gezahlt werden.

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