Beihilfe Krankenversicherung - Beihilfe VersicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Beihilfeberechtigt sind Beamte, Beamtenanwärter oder Angestellte im öffentlichen Dienst. Der Arbeitgeber übernimmt ca. 50 - 70 %, bei Kindern 80 % der beihilfefähigen Kosten. Die Restkosten werden von der beihilfeberechtigten Person selbst getragen. Daher wird angeraten, sich über eine private Beihilfe Krankenversicherung abzusichern.
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